News


Liebe Kunden, Kollegen und Geschäftspartner,

 

ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen in diesem Jahr bedanken. Sie sind der Grund, warum wir jeden Tag unser Bestes geben, um kreative Lösungen und erstklassigen Service bieten zu können.

 

Genießen Sie die besinnliche Zeit im Kreise Ihrer Lieben am Ende eines ereignisreichen Jahres 2023.

Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen frohe Weihnachten sowie ein gesundes, erfolgreiches und freudvolles neues Jahr.


Ich freue mich darauf, auch 2024 gemeinsam mit Ihnen, die Ziele zu verwirklichen.

Weihnachtliche Grüße
Ihre Bianka Aversente




15. Dezember 2023 Jubileum 

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Bis zu 5000 Euro Nebenkosten mehr für eine Familie

Das Ziel des bezahlbaren Wohnens droht zu scheitern. Vonovia drosselt schon die Temperatur. Doch die nächste Energierechnung dürfte horrend werden.


Steigende Materialpreise, steigende Zinsen, steigende Energiekosten: Die Wohnungswirtschaft warnt, dass der Bau von bezahlbaren Wohnungen un­ter den aktuellen Umständen kaum noch möglich ist. Laut einer am Donnerstag vorgestellten Studie des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) lagen die Baupreise für Wohngebäude im ersten Quartal dieses Jahres 14,3 Prozent über denen im ersten Quartal 2021.

Gegenüber 2019 hätten sich die Baupreise sogar um 21,8 Prozent erhöht. Der Anstieg der Kosten treibe auch die Mieten in die Höhe, die verlangt werden müssten, damit ein Neubau sich rechne. Mitte 2021 seien im Mittel noch 10,62 Eu­ro Kaltmiete je Quadratmeter nö­tig ge­wesen, um mit einem Neubauprojekt eine Rendite von jährlich 3,5 Prozent zu erzielen. Mitte dieses Jahres seien es wegen der gestiegen Bau- und Zinskosten schon 16,87 Euro je Quadratmeter. Setzt sich diese Entwicklung so fort, hält der Verband Neubaumieten von 20 Euro und mehr je Quadratmeter für denkbar.

Für GdW-Präsident Axel Gedaschko steht fest, dass sich angesichts solcher Zahlen die Neubauziele der Bundesregierung nicht erreichen lassen. „Die 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr sind Makulatur“, sagte er. Knapp 71 Prozent der Mitgliedsunternehmen würden Bauvorhaben zeitlich zurückstellen oder ganz aufgeben. „Wir bauen an unserer Zielgruppe vorbei, weil die Preise so stark gestiegen sind. Das Ergebnis ist: Es wird weniger ge­baut.“ Der GdW vertritt rund 3000 Wohnungsunternehmen in Deutschland. Dazu zählen städtische Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, aber auch die börsennotierte Vonovia. Die Mitglieder repräsentieren etwa 30 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland.

Kritisch sieht der Verband auch die von der Politik geplanten Verschärfungen der Neubaustandards für den Klimaschutz, et­wa eine Pflicht für Solardächer und auch die Quasi-Wärmepumpenpflicht von 2024 an. Die Preise für Solarkollektoren seien innerhalb eines Jahres um 23 Prozent gestiegen, rechnete Gedaschko vor. „Hier wird anscheinend ziemlich gut verdient.“ Er befürchtet deshalb einen weiteren Anstieg der Baupreise und damit auch der Neubaumieten. Der Bundestag be­schloss am Donnerstag eine Gesetzesnovelle, wonach Neubauten vom kommenden Jahr an nur noch 55 Prozent der Energie eines sogenannten Referenzhauses benötigen dürfen. Aktuell sind noch 75 Prozent erlaubt.

Wenig erbaulich liest sich auch der Ausblick des Verbands auf den zu erwartenden Anstieg der Nebenkosten. Ein Ein-Personen-Haushalt müsse in diesem Jahr für Energie gegenüber 2021 mit Mehrkosten von im günstigsten Fall 985 Euro rechnen, im ungünstigsten Fall seien es 2749 Euro zusätzlich. Für einen Vier-Personen-Haushalt bewege sich der zu erwartende Kostenanstieg zwischen 1818 und 5074 Euro, wobei der Verband eher einen Betrag am oberen Ende dieser Bandbreite erwartet.

Der von der Politik diskutierte Kündigungsstopp für Mieter, die ihre Nebenkosten nicht zahlen können, helfe da wenig, sagte Gedaschko. „Was nutzt ein Moratorium, wenn die Menschen auch hinterher nicht in der Lage sind, das zu bezahlen, was sie bezahlen müssten?“ Er schlug unter anderem vor, den CO2-Preis auf Energie vorübergehend nicht mehr zu erheben.

Quelle: FAZ vom 07.07.2022



Neustarthilfe

Die Überbrückungshilfe wird von Januar bis Juni 2021 fortgeführt. Statt wie aktuell bis zu 50.000 Euro im Monat sollen Unternehmer dann sogar bis zu 200.000 Euro monatlich an Zuschüssen zu ihren Fixkosten bekommen.
Zudem wird eine Art Grundeinkommen für Solo-Selbständige ohne betriebliche Fixkosten eingeführt, und zwar schon ab Dezember.
25 Prozent ihres durchschnittlichen Monatsumsatzes sollen sie pauschal bekommen, bis zu einer Höchstsumme von 5000 Euro für die sieben Monate bis Juni 2021.

Die Ministerien sprechen von einer „Neustarthilfe“. Mehr als 20 Milliarden Euro soll das am Freitag beschlossene Paket kosten.

Ab dem 09.11.2020 sind im KfW-Schnellkredit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten antragsberechtigt.
 
Noch mehr gute Neuigkeiten:

  • Obergrenze der Kreditsumme: 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Die Kombination des KfW-Schnellkredits ist auch mit den aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken nicht mehr ausgeschlossen.
  • Beihilfen, die auf der Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt und spätestens bis zum Mittelabruf weiterer Beihilfen bei der KfW (teilweise oder vollständig) zurückgezahlt wurden oder auf die vor Auszahlung (teilweise oder vollständig) verzichtet wurde, fließen nicht in die Feststellung der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze von 800K € ein.
  • Der KfW-Schnellkredit kann in Höhe eines Teilbetrages ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückgezahlt werden.
  • Geplante Verlängerung des KfW-Schnellkredits bis 30.06.2021


 Hier der Link zum Informationsblatt der KfW:
 PDF "KfW Info" downloaden



Achtung:

Überbrückungshilfen - Zuschuss-programm

Solo-Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können die Überbrückungshilfen beantragen, auch Online-Händler können davon partizipieren. Überbrückungshilfe kollidiert nicht mit der Soforthilfe, die Unternehmen erhalten haben.
Besonders betroffene Branchen, wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie, Reisebüros, Sportvereine oder die Veranstaltungsbranche sind im Fokus der Überbrückungshilfen. 
Beschlossen werden sollen die Überbrückungshilfen in der KW 26 durch den Bundestag und Bundesrat.
Alle Details sind noch nicht bekannt. Es wird jedoch mehr Bedingungen für eine Antragsberechtigung geben, als es bei der Soforthilfe der Fall war.
Ziel: Liquiditätsicherung, Marketingstrategien entwickeln, um neue Umsätze generieren zu können sowie Investitions-Planung und Finanzierung..
Ich stehe Ihnen mit bis zu 90% Förderung meiner Tätigkeit zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Liquidität gesichert bleibt und Sie zukunftsorientiert und stressfrei Ihre Visionen umsetzen können. 
Kontaktieren Sie mich unter: www.erfolgskursbiankaaversente.de 
oder per Mail an: [email protected] 

Ich weise Sie in eine bestimmte Richtung; Ihre Liquidität und somit Ihr Unternehmen zu sichern! 
Neue „Überbrückungshilfen“ umfassen ein Volumen von mindestens 25 Milliarden Euro.
 Bereits ab Juni sollen Unternehmen die Hilfe erhalten können. Die Beratungen hierzu laufen noch.

Ziel der Überbrückungshilfe sei es, „kleinen und mittleren Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar von Corona-bedingten Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis Dezember 2020 eine weiter- gehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz abzusichern. Manchen Unternehmen bleibe schlicht keine Zeit mehr, weil ihnen das Wasser bis zum Halse steht.

Deshalb sind diese Vorschläge zeitkritisch, und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet. 
Die Zahlungen werden mit anderen Corona-bedingten Zuschüssen verrechnet. Das Programm soll von den Ländern verwaltet werden.
Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung. Hier sollte nicht gezögert werden, um alle Unterlagen zeitnah bereitstellen zu können. 
 Kontaktieren Sie mich unter www.erfolgskursbiankaaversente.de   oder
 Mailen Sie unter [email protected] 
Ich freue mich auf Sie!
Schnell, verbindlich und zielorientiert.


Massnahmebündel

Die Bundesregierung hat ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um Bürger vor finanziellen Folgen der Corona-Krise zu schützen. So gibt Die Bundesregierung hat ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um Bürger vor finanziellen Folgen der Corona-Krise zu schützen. So gibt es auch eine vereinfachte Genehmigung für Weiterbewilligungen von Hartz-IV-Leistungen. Doch die Agentur für Arbeit kennt die Neuregelung wohl nicht.
Seit 28. März gibt es den neuen Paragraphen 67 SGB II. Er vereinfacht das Verfahren für den Zugang zu Hartz-IV-Zahlungen – etwa durch eine vorübergehende Prüfungserleichterung bei Weiterbewilligungsanträgen.
Anträge auf Weiterbewilligung sollen automatisch erfolgen. Paragraph 67 SGB II regelt in Satz 5, dass für Leistungen, die nach 31. März und bis 30. August enden, „kein erneuter Antrag erforderlich“ ist. „Der zuletzt gestellte Antrag gilt insoweit einmalig für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort“.

Das bedeutet: Für neue Bewilligungszeiträume wird das übliche Antragsverfahren ausnahmsweise ausgesetzt. Die Leistungen fließen nahtlos weiter, im Regelfall für zwölf Monate. Der Zeitraum sinkt nur dann auf sechs Monate, wenn die bisherige Leistungsgewährung vorläufig war.
Die Änderung wird laut Weisung der Agentur für Arbeit umgesetzt, indem relevante Bewilligungszeiträume automatisch in der Software „Allegro“ auf Weiterbewilligung gestellt werden. Die Software versendet anschließend auch die Bewilligungsbescheide.
Die Informationen müssen rasch aktualisiert werden.
Allerdings hat die Arbeitsagentur ihre Hinweise für Interessenten offensichtlich nicht auf den aktuellen Stand gebracht, wie die Website „HartzVI.org“ mitteilt. In den Behördeninformationen würden die Zeiträume von regulär zwölf beziehungsweise in Ausnahmefällen sechs Monate nicht genannt.
Außerdem folge auf der Internetseite der Arbeitsagentur ein Button mit der Bezeichnung „Antrag starten“. Das sei dank Paragraph 67 SGB II nicht mehr erforderlich.

Weil viele Klienten, die eine Weiterbewilligung benötigen, die neuen Vorschriften nicht kennen, starten sie das gewohnte Antragsverfahren. Das generiert bei der Agentur für Arbeit Anträge, die gar nicht auflaufen müssen.

Arbeitsagentur kennt die Neuregelung wohl nicht.
Seit 28. März gibt es den neuen Paragraphen 67 SGB II. Er vereinfacht das Verfahren für den Zugang zu Hartz-IV-Zahlungen – etwa durch eine vorübergehende Prüfungserleichterung bei Weiterbewilligungs-anträgen. Anträge auf Weiterbewilligung sollen automatisch erfolgen.
Paragraph 67 SGB II regelt in Satz 5, dass für Leistungen, die nach 31. März und bis 30. August enden, „kein erneuter Antrag erforderlich“ ist. „Der zuletzt gestellte Antrag gilt insoweit einmalig für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort“.

Das bedeutet: Für neue Bewilligungszeiträume wird das übliche Antragsverfahren ausnahmsweise ausgesetzt. Die Leistungen fließen nahtlos weiter, im Regelfall für zwölf Monate. Der Zeitraum sinkt nur dann auf sechs Monate, wenn die bisherige Leistungsgewährung vorläufig war.
Die Änderung wird laut Weisung der Agentur für Arbeit umgesetzt, indem relevante Bewilligungszeiträume automatisch in der Software „Allegro“ auf Weiterbewilligung gestellt werden. Die Software versendet anschließend auch die Bewilligungsbescheide.
Die Informationen müssen rasch aktualisiert werden.
Allerdings hat die Arbeitsagentur ihre Hinweise für Interessenten offensichtlich nicht auf den aktuellen Stand gebracht, wie die Website „HartzVI.org“ mitteilt. In den Behördeninformationen würden die Zeiträume von regulär zwölf beziehungsweise in Ausnahmefällen sechs Monate nicht genannt.
Außerdem folge auf der Internetseite der Arbeitsagentur ein Button mit der Bezeichnung „Antrag starten“. Das sei dank Paragraph 67 SGB II nicht mehr erforderlich.
Weil viele Klienten, die eine Weiterbewilligung benötigen, die neuen Vorschriften nicht kennen, starten sie das gewohnte Antragsverfahren. Das generiert bei der Agentur für Arbeit Anträge, die gar nicht auflaufen müssen.

News 2
Kleine und mittelgroße Unternehmen können vom 15. April an den Schnellkredit der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Berechtigte Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern erhalten so über ihre Hausbanken Darlehen, für die der Staat vollständig haftet. Zuvor hatte die EU-Kommission das Konzept der Bundesregierung bewilligt.
Damit die Unternehmen schnell an die Mittel kommen, verzichtet die KfW auf eine Risikoprüfung und verlangt von Hausbanken lediglich eine Know-your-customer-Prüfung: Darin wird die Identität des Antragstellers festgestellt sowie sichergestellt, dass das beantragende Unternehmen die Bedingungen für das Programm erfüllt. Das geht aus einem Rundschreiben an Banken und Sparkassen hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

Wegen der fehlenden Risikoprüfung ist das Ausfallrisiko dieser Kredite für den Staat höher als bei den bisherigen Förderkrediten. Die Bundesregierung hofft, dass die gewählten Zugangsvoraussetzungen ausreichen, um allzu große Verluste für den Staatshaushalt zu vermeiden.


News 3
Für Künstler, Musiker, freie Journalisten und viele andere Solo-Selbständige kann es in der Corona-Krise finanziell schnell sehr eng werden. Trotz der vom Bund bereitgestellten Soforthilfen bleibt vielen womöglich nur der Gang zum Job-Center, um Hartz IV zu beantragen. Die Bundesländer pochen deshalb auf eine Änderung der Förderbedingungen für die rund 2,2 Millionen Solo-Selbständigen, denen die Geschäfte auf breiter Front wegbrächen. Um ihre Umsatzeinbußen auszugleichen und den Lebensunterhalt zu sicheren, sollen sie neben den bisherigen Zuschüssen maximal drei Monate lang eine Pauschalhilfe von bis zu 1000 Euro im Monat erhalten. Voraussetzung wären Umsatzeinbrüche von mehr als 50 Prozent. Das geht aus einem Schreiben der Landeswirtschaftsminister-Konferenz an die Bundesregierung hervor, das der F.A.Z. vorliegt. Auf den Weg gebracht hat es die Bremer Landesregierung, die derzeit den Vorsitz führt – mit einhelliger Unterstützung aus allen Ländern, wie es hieß.
Also da kommt noch was, womit ich für euch unterstützend zu 100 % Förderung, einwirken kann.
Vorbereitung für den " Tag Danach"



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Ich habe die Themen sehr stark an die IST Situation angepasst und erweitert. Präventionsmaßnahmen  wie Risikomanagement und ein roter Faden (Businessplan) sind wichtige Must have`s... gerade JETZT. 
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Kontaktformular 
Mail: [email protected]
Fragen auch gern unter: 0176 49 55 20 04